Wichtige Kooperationspartner sind neben dem örtlichen Verkehrsunternehmen und dem Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr, in der Regel der Landkreis, auch die von BürgerBussen partizipierenden Gemeinden sowie möglicherweise auch Wohlfahrtsverbände, die bei Ausfallen des Fahrzeuges als Partner zur Verfügung stehen oder auch Autohäuser, die u.U. in diesem Fall helfen.
Für weiterführende Informationen laden Sie sich bitte das Handbuch BürgerBus herunter.